Was muss alles für die Anmeldung in Marokko beigebracht werden?

  1. Geburtsurkunde, Strafregisterauszug und Abmeldebstätigung aus der Schweiz bereithalten (je nach Gemeinde wird dies gefordert - dann müssen diese von einem vereidigten Übersetzer ins Arabische übersetzt werden)
  2. Kopien des Reisepasses / Passes (und evtl. der Aufenthaltsbewilliung oder C-Bewilligung) -- in Marokko beglaubigt (dabei kann ich gerne behiflich sein)
  3. Medizinisches Gesundheitsgutachten (Einfach zu einem Arzt oder in ein Krankenhaus gehen und ein solches anfordern (hier kann ich Tipps geben)
  4. 6-12 Passfotos mit hellblauem Hintergrund (Photoshop in jeder Gemeinde)
  5. Den marokkanischen Strafregisterauszug online beantragen und in einem Gericht deiner Wahl abholen
  6. Eine eidesstattliche Erklärung auf Französisch oder Arabisch, dass man keine berufliche Tätigkeit ausübt. (hier kann ich einen Vordruck zur Verfügung stellen.)
  7. Kontoauszüge der marokkanischen Bank aller drei Monate - dreifach
  8. Mietvertrag dreifach (falls nicht in arabisch, muss dieser übersetzt werden)

Drei Möglichkeiten für Einwanderer (ohne Familienanschluss)

1. Visiteur

2. Selbständig machen - eigenes Business

3. RentnerIn

Dokumente, die bei Anträgen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels vorzulegen sind

Aushang bei der Polizei in Rissani (übersetzt aus dem französischen)

1. Druck des Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, der in zwei (02) Exemplaren auszufüllen ist.
2. Ausdruck des gelben Formulars, das in zwei (02) Exemplaren auszufüllen ist.
3. Acht (08) aktuelle Farbfotos im Format 3,5 x 4,5 mm vor einem einheitlichen und hellen Hintergrund (grauer Hintergrund) mit unbedecktem Gesicht und Ohren und ohne dunkle Brille.
4. (01) Kopie des Reisepasses (Seiten mit Angaben zur Identität, Einreisevisum, Zulassungsnummer und Einreisedatum).
5. Eine (01) Kopie der Eigentumsurkunde oder des Mietvertrags, die die Wohnadresse belegt.
6. Ein (01) Auszug aus dem Strafregister
7. Ein (01) ärztliches Attest
8. Die Zahlung der festen Gebühr (100 DHS) für jedes Jahr, mit Ausnahme von Senegalesen und religiösen Personen, die von der Gebühr befreit sind, sowie von Tunesiern und Algeriern, die eine Gebühr von 100 DHS zahlen, unabhängig von der Dauer der beantragten Aufenthaltsgenehmigung.

 Diese Dokumente müssen je nach Grund des Aufenthalts mit den folgenden Unterlagen ergänzt werden

4 - Besucher
Nachweise über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts
eine Verpflichtungserklärung, keine genehmigungspflichtige berufliche Tätigkeit auszuüben