1. Nach Marokko reisen und eine Wohnung suchen (dabei bin ich gerne behilflich)
  2. Mietvertrag abschliessen und bei der Commune + Gendarmerie registrieren lassen - am besten zweisprachig (arabisch/französisch). Mietpreise für eine Wohnung liegen derzeit bei ca. 250-500 EUR monatlich.
  3. In der Gemeinde oder im nächstgrösseren Ort ein Konto eröffnen. (dabei bin ich gerne behilflich)
  4. Zurückreisen und alles vor Ort klären (Wohnungsauflösung etc.)
  5. Jeden Monat sich auf das marokkanische Konto ca. 2-3000 Eur überweisen - 3 Monate lang
  6. Abmelden und sich bei der freiwilligen AHV anmelden (geht problemlos per Email)
  7. Ggf. Umzugsfirma beauftragen (Kosten: ca. 7000 - 10000 CHF) oder wie ich, mit einem Kleintransporter das Wichtigste selbst nach Marokko bringen.
    Voraussetzungen: Eine detaillierte Liste und die Abmeldebescheinigung in der Schweiz 
  8. Umzug nach Marokko
  9. Mit der Abmeldung und dem Mietvertrag kann die 3. Säule aufgelöst werden.
  10. Handy-'Vertrag' in Marokko abschliessen (funktioniert etwas anders als bei uns - dabei können wir gerne behilflich sein) 
  11. Wenn die drei Monate "Einzahlungen" auf das eigene Konto vorüber sind und/oder genug Geld auf dem Konto ist, zur Gendarmerie oder in einem größeren Ort zur Polizei gehen und nach den erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung fragen (diese variieren von Gemeinde zu Gemeinde)
  12. Jetzt kann schon die 2. Säule aufgelöst werden (Voraussetzung: Nachweis, dass man bereits öfter regelmässig Rechnungen in Marokko beglichen hat. Bei mir hat die Handyrechnung gereicht. Noch besser ist natürlich die Bescheinigung der örtlichen Polizei, dass man sich angemeldet hat. Abmeldebestätigung der Schweiz und Mietvertrag. Der Antrag muss original unterschrieben eingereicht werden. Per Post (Einschreiben) in die Schweiz hat es ca. 3 Wochen gedauert.
  13. Alle beigebrachten Unterlagen bei der Polizei/Gendarmerie einreichen. Diese stellen dann den Antrag aus und geben dir die "Carte jaune" zum ausfüllen.
  14. Sich in Geduld üben 😁


Nach einem Jahr die Aufenthaltserlaubnis verlängern