Mich erreichte folgende Frage:

Ist es korrekt, dass die Steuern erst mit Erreichen des Pensionsalters (mit ausbezahlter AHV-Rente) fällig werden?

Antwort (Marokko): Ja (Einwanderungsstatus: Renter)

Einwanderungsstatus Visiteur bei vorzeitiger Auszahlung der 2./3. Säule:

Die Besteuerungspflicht von Vermögen oder Kapital in Marokko besteht nicht.

Quelle: https://proimmobilier.ma/fr/advices-and-services/beneficial-tax-system-for-retirees/

Antwort (Schweiz):

Die Auszahlung der 2./3. Säule ist in der Schweiz steuerpflichtig. Mir wurde bei Auszahlung die Quellensteuer direkt abgezogen (meine Empfehlung: ein Freizügigkeitskonto in Schwyz - der Kanton ist für die Quellensteuer relevant).