Anfrage von Petr aus Berlin: 

Worauf ich noch keine Antwort gefunden habe ist die Frage: Wie wird meine Rente in Marokko versteuert? Mit welchen Abzügen muss ich rechnen?

Was bleibt mir unterm Strich. Wie ist es mit der Krankenversicherung, denn die ist wichtig.

 

Antwort:

Die Rente ist in DE i. d. R. auch bei Auswanderung steuerpflichtig. Lediglich die Länder Frankreich, Griechenland, Portugal und USA haben entsprechende Abkommen abgeschlossen und sind alleine besteuerungsberechtigt. Hier hätte man ggf. geringere steuerliche Belastungen als in DE.

Quelle: https://www.auswandern-handbuch.de/rente-im-ausland-versteuern/

Mit Marokko gibt es ein DBA, das eine Doppelbesteuerung vermeiden soll und zumindest eine geringe Versteuerung in Marokko vorsieht (Anrechnung der in DE gezahlten Steuern). Eine im Internet veröffentliche MA-Rechnung kommt hier auf 5 %, der nach Marokko transferierten Gelder.

Dies allerdings nur, wenn man eine „carte de séjour“ beantragt – bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten.

In 2023 liegt der steuerpflichtige Rentenanteil in DE m. W. bei 83%. Wichtig, um in den Genuss der zusätzlichen Grundfreibeträge (für Ehepaare 19.488 Euro) zu kommen, muss man unbeschränkt steuerpflichtig sein, d. h. mehr als 6 Monate im Jahr in DE sein und einen Wohnsitz dort haben.

Es gibt aber wohl die Möglichkeit, bei Wegzug aus Deutschland beim Finanzamt Neubrandenburg einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht zu stellen. Wird diesem stattgegeben, hat man weiterhin die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten, wie bei einem deutschen Wohnsitz. Quelle: https://rentenbescheid24.de/vorsicht-steuerfalle-deutsche-rentner-im-ausland/

Es gibt also zwei Möglichkeiten, wenn deine/eure Wahl weiterhin Marokko bleibt:

  1. In DE wohnhaft bleiben und jeweils ½ Jahr in Marokko leben (2 x 90 Tage Aufenthalt)
  • Vorteil: Geringere Steuerbelastung
  • Nachteil: Deutsche Lebenshaltungskosten für ½ Jahr
  1. In MA wohnhaft sein
  • Nachteil: ggf. höhere Steuerbelastung in DE (z B. Wegfall des Freibetrags – s. u. g. Hinweis*) und 5% in MA auf das transferierte Geld
  • Vorteil: Ganzjährig geringere Lebenshaltungskosten

*Bezüglich der Möglichkeit eines Antrags auf unbeschränkte Steuerpflicht bei ganzjährigem Auslandsaufenthalt – also ohne 6 Monate Wohnsitz in DE - müsstet ihr euch am besten selbst bei einem Steuerberater erkundigen, um euch absichern.

 

Zu den Lebenshaltungskosten:

Für 300 -500 EUR monatlich bekommt man schon eine gute Wohnung

Preise in den grossen Einkaufszentren (diese gibt es nur entlang der Küste in grösseren Städten) wie Carrefour sind vergleichbar mit DE. Elektroartikel + Autos sind teilweise teurer.

Es wie die Einheimischen zu halten, ist auf jeden Fall kostengünstiger (Märkte, Reparaturen).

Bei Casablanca gibt es sogar einen Ikea – die Preise sind allerdings ebenfalls vergleichbar.

Internet / Handy ist wesentlich günstiger, Strom und Versicherungen auch.

Wenn man Einheimische kennt, helfen sie gerne und man kann wesentlich günstiger leben.

 

Krankenversicherung:

Es ist grundsätzlich möglich, sich in Marokko zu versichern (mit carte de séjour). Die ärztliche Versorgung in Grossstädten und entlang der Küste ist sehr gut. Auf dem Land ist es teilweise schwierig.

Die Kosten sind auch aus eigener Tasche tragbar: ca. 15 – 20 EUR pro Behandlung. Die Versicherungsbeträge sind m. W. weit geringer als in DE.

Da jedoch keine Versorgung in der Heimat (wie Rückholung etc.) beinhaltet ist, würde evtl. der Abschluss einer Auslandsversicherung sinnvoll sein (Achtung! Abschluss vor Auswanderung!)

Hier zwei Beispiele

https://www.bdae.com/

https://www.auswandern-handbuch.de/langzeit-auslandskrankenversicherung-test/#vergleich

 

Noch lesenswert:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Ansprechpartner-und-Verbindungsstellen/Marokko/Marokko_deutsch/Marokko-deutsch_node.html