Mich erreichten folgende Zeilen:
"Das Problem mit der KVG ist, wenn ich mich innerhalb der EU/EFTA niederlasse bleibe ich KVG pflichtig aber mit den meisten Ländern gib es ein Steuerabkommen und man hat dann ein Optionsrecht wo man sich versichern will. Meine Versicherung hat mir deswegen die Kündigung verweigert ohne KVG befreiung. Die KVG hat mir ein Formular zukommen lassen, welches vom neuen Wohnort ausgefüllt werden muss. Du bist wahrscheinlich direkt nach Marokko ausgewandert, dann bist du automatisch von der KVG befreit, du musst allerdings innerhalb von drei Monaten einen Nachweis ( Adresse d'enregistrement Maroc) bringen das du wierklich dort gemeldet bist (laut meiner Versicherung)"
Meine eigene Situation: Ich kündigte meine Krankenversicherung 3 Monate vor Wegzug (prophylaktisch, um nicht in Vorleistung treten zu müssen und dann eine Rückerstattung zu verlangen) und reichte dann meine Abmeldebestätigung aus der Schweiz nach.
Meine Versicherung hatte mir daraufhin ein Standard-Formular zugesandt, ohne Bezug zu Marokko. Meine damalige Antwort:
„Vielen Dank für Ihre Email. Das Formular ist für mich nicht geeignet. Ich befinde mich in Marokko, also außerhalb der EU/EFTA Staaten, und ich bekomme weder eine Rente noch habe ich einen neuen Arbeitgeber. Meine neue Adresse: XXXXXX. Anbei meine Abmeldebescheinigung“
4 Tage später hatte ich meine Kündigungsbestätigung mit dem Text „Gemäss dem von der Einwohnerkontrolle Ihres Wohnorts erstellten Dokument bestätigen wir Ihnen, dass wir die Kündigung der oben genannten Police per 30. November 2022 wegen Wegzugs ins Ausland vorgenommen haben. Bei einer vorzeitigen Abreise aus der Schweiz endet die Versicherung am Tag der effektiven Ausreise“
Fazit: Auf meiner Abmeldebestätigung hatte die Einwohnerkontrolle (Einwohnermeldeamt) Marokko angegeben. Vielleicht war dies der Grund für meine Krankenversicherung, auf keine weiteren Unterlagen zu bestehen.
Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass eine andere Krankenkasse in der Schweiz eine Anmeldebestätigung des neuen Wohnsitzstaats verlangt. Ob ein europäisches Formular in Marokko ausgefüllt werden kann, wage ich allerdings zu bezweifeln, es sei denn, es wurde vorher auf Arabisch übersetzt und benötigt nur einen Stempel. Eine beglaubigte Kopie der "Carte de séjour" dürfte aber in jedem Fall auch reichen.